Aktuelles
|
06/2025

Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke aktualisiert

Wird beim Kauf einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis festgelegt, ist zu beachten, dass der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen ist.

Wird beim Kauf einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis festgelegt, ist zu beachten, dass der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen ist.

Denn abschreibungsfähig ist nur das Gebäude. Jüngst hat die Finanzverwaltung ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück aktualisiert (Stand März 2018; abrufbar unter www.iww.de/s592). Hiermit kann u. a. die Bemessungsgrundlage für Gebäudeabschreibungen ermittelt sowie die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung geprüft werden.

Beachten Sie | Inwieweit durch dieses typisierte Verfahren überhöhte (nicht abschreibungsfähige) Werte für den Grund und Boden ermittelt werden, hängt sicherlich vom Einzelfall ab. In der Praxis ist eine eindeutige Aufteilung im Kaufvertrag ratsam, wobei die angewandten Beurteilungsmaßstäbe dokumentiert werden sollten.

Quelle | BMF vom 28.3.2018: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung); Arbeitshilfe und Anleitung mit Stand vom März 2018
 

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Google Tag Manager, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise