Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
ein guter Kaufmann sollte jederzeit zumindest einen groben Überblick über seine Vermögenswerte und Verpflichtungen haben. Wenn Sie bilanzieren - ob freiwillig oder aufgrund handels- bzw. steuerrechtlicher Vorschriften -, ist die Inventur die unternehmerische Stunde der Wahrheit, in der der Stand Ihrer Aktiva und Passiva im Detail erfasst wird. Entsprechend ist auch der Begriff der Inventur definiert: Eine genaue Feststellung der Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Zur Durchführung gibt es verschiedene Methoden wie z.B. die Stichtagsinventur, die permanente und die zeitversetzte Inventur. Wichtig ist dabei, wie die gezählten Wirtschaftsgüter zu bewerten sind, wozu es ebenfalls verschiedene Methoden gibt. Bewertungsobergrenze sind allerdings immer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - selbst wenn der Marktpreis am Bilanzstichtag über diesen liegt.
Die schriftlich festgehaltenen Ergebnisse der Inventurarbeiten nennt man Inventar. Aus der Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Schulden ergibt sich das Eigenkapital. Das Inventar sowie das daraus abgeleitete Bestandsverzeichnis bilden dann die Grundlage für Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.