Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
auch wenn Sie den Gewinn Ihres Unternehmens bisher durch das Aufstellen einer Bilanz ermittelt haben, kann es einige Gründe geben, zu der wesentlich einfacheren Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu wechseln. Vielleicht möchten Sie kürzertreten und Ihr Unternehmen verkleinern? Wechseln Sie möglicherweise zu einer freiberuflichen Tätigkeit? Oder führen Sie den Betrieb Ihrer GmbH, für den Sie derzeit zur Bilanzierung verpflichtet sind, als Einzelunternehmen weiter? Ist Ihr Geschäft zudem nicht auf größere Bankkredite und Zwischenfinanzierungen angewiesen?
Sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kann in diesen Fällen durch einen Wechsel zur EÜR auch die Gewinnermittlung leichter werden. Sie können einiges an Kosten für deren Erstellung sparen. Außerdem wird die gesamte Verwaltung einfacher, da keine aufwendigen Periodenabgrenzungen mehr erforderlich werden, sondern das sog. Zufluss-/Abflussprinzip gilt. Schließlich können Sie durch eine geschickte Rechnungsstellung steuerliche Belastungen in die Zukunft verlegen - eine Freiheit, die Sie bei einer Bilanz nicht haben.