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04/2024

Welche Vor- und Nachteile haben Bilanz und Einnahmenüberschussrechnung?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Gewinne (oder Verluste) durch eine geordnete Buchführung zu ermitteln. Nur so ist es möglich, an die richtigen Grundlagen für die Besteuerung zu kommen. Hierbei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, nämlich die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder die Bilanzierung. Diese beiden Gewinnermittlungsarten können sich im Detail stark unterscheiden. 

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr mehr als 800.000 € Umsatz oder als 80.000 € Gewinn erwirtschaftet haben, ist der Fall klar: Sie müssen eine Bilanz erstellen. (Diese Schwellenwerte wurden zuletzt durch das Wachstumschancengesetz für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023 erhöht.) Ausnahmen gibt es für Freiberufler. Liegen Sie unter den genannten Schwellen, können Sie freiwillig bilanzieren. 

Die Gewinnermittlung durch EÜR ist einfacher als die Bilanzierung. Allerdings bietet die Bilanz Ihrem Unternehmen mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und wird oft auch von Banken bei Finanzierungsgesprächen verlangt. Ob die freiwillige Bilanzierung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.

Welche Vor- und Nachteile haben Bilanz und Einnahmenüberschussrechnung?
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