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04/2024

Mit welcher Methode müssen Sie als Land- oder Forstwirt Ihren Gewinn ermitteln?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

manchmal ist es schwierig zu entscheiden, ob es sich bei einer Tätigkeit um eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche handelt. So kann z.B. die Tierzucht sowohl gewerblich als auch landwirtschaftlich sein. Die Abgrenzung ist aber von erheblicher Bedeutung, weil Gewerbebetriebe höher besteuert werden. Ausschlaggebend sind die Höhe des Tierbestandes und die Größe der selbstbewirtschafteten Flächen. 

Wenn die Lage komplexer ist und es sowohl gewerbliche als auch landwirtschaftliche Aspekte gibt, muss nach dem Gesamtbild entschieden werden. Und von der Einstufung als landwirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit hängt es dann auch ab, wie der Gewinn aus dem Betrieb ermittelt werden muss. 

Die meisten Unternehmer haben zwei Möglichkeiten, ihren Gewinn zu ermitteln: den Betriebsvermögensvergleich oder die Einnahmenüberschussrechnung. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gibt es sogar eine dritte Methode, nämlich die sog. Durchschnittssatzgewinnermittlung. Es ist allerdings nicht so, dass man sich ganz frei für eine Möglichkeit entscheiden kann.

Mit welcher Methode müssen Sie als Land- oder Forstwirt Ihren Gewinn ermitteln?
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