Infografiken
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03/2025

Wie melden Sie als Betreiber Ihre elektronischen Kassen- und Aufzeichnungssysteme an das Finanzamt?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

nach langer Wartezeit hat die Finanzverwaltung die offizielle Schnittstelle zur Meldung elektronischer Kassenund Aufzeichnungssysteme (eAS) zum 01.01.2025 freigegeben. Als Betreiber müssen Sie Ihre neu in Betrieb genommenen und Ihre außer Betrieb gesetzten eAS nun innerhalb eines Monats an das Finanzamt melden. Bei der erstmaligen Mitteilung gilt eine Übergangsfrist: Für Systeme, die Sie vor dem 01.07.2025 angeschafft haben, haben Sie bis zum 31.07.2025 Zeit. 

Insbesondere um späteren Ärger mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden, sollten Sie Ihre neuen Pflichten gut kennen und sorgfältig umsetzen. So müssen Sie beispielsweise wissen, dass Sie nicht nur gekaufte, sondern auch gemietete oder geleaste eAS melden und dass Sie bei jeder Mitteilung alle Systeme einer Betriebsstätte übermitteln müssen. Neben elektronischen Kassensystemen sind auch EC-Terminals mit aktiver Online-Kassensoftware im Hintergrund und andere Systeme mit integriertem Kassenmodul meldepflichtig.

Wie melden Sie als Betreiber Ihre elektronischen Kassen- und Aufzeichnungssysteme an das Finanzamt?
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