Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wenn Sie als deutscher Unternehmer den Schritt ins Ausland wagen und dort Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten begründen, müssen Sie neue Steuerpflichten beachten. In der Regel gibt es gruppeninterne Geschäftsbeziehungen zwischen dem deutschen Unternehmensteil und den ausländischen Einheiten (z.B. Warenlieferungen oder Dienstleistungen). Die Bedingungen hierfür müssen dem entsprechen, was auch fremde Dritte bei solchen Geschäften vereinbart hätten. Die Preise, die in diesem konzerninternen Gefüge einheitlich für bestimmte Wirtschaftsobjekte angewandt werden, bezeichnet man als Verrechnungspreise. Deren Fremdüblichkeit müssen Sie mit Hilfe einer sog. Verrechnungspreisdokumentation nachweisen – etwa bei einer Betriebsprüfung.
Eine Verrechnungspreisdokumentation ist ein formalisierter Bericht nach den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der einigen Umfang annehmen und durchaus auch einigen Aufwand machen kann. Ab 2025 gibt es außerdem signifikante Verschärfungen bei den Vorlagepflichten, die Sie kennen sollten.