Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist die Beschäftigung von Studenten eine interessante Option. Setzen Sie als Arbeitgeber die Nachwuchskraft in einer Abteilung ein, die zu ihrem Studium passt, können Sie bestenfalls von aktuellen Fachkenntnissen und hoher Motivation profitieren. Die Beschäftigung von Studenten kann zudem teilweise sozialversicherungsfrei ausgestaltet werden. Sie brauchen dann keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abzuführen und sparen Lohnnebenkosten.
Allerdings sind studentische Arbeitnehmer insbesondere sozialversicherungsrechtlich nicht alle gleich zu behandeln. Beispielsweise müssen Sie danach unterscheiden, ob es sich um einen Werkstudenten, einen Pflichtpraktikanten oder einen Studenten im Rahmen eines dualen Studiums handelt. Ebenso muss die Tätigkeit von der eines geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten abgegrenzt werden.