Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
in Zeiten immer strengerer und komplizierterer Vorgaben durch die Finanzbehörden kann schon allein die Frage, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, mitunter nicht in einem einzigen Satz beantwortet werden. Denn die Antwort hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab.
Wenn Sie angestellt arbeiten, wird die Einkommensteuer auf Ihren Arbeitslohn über den Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt und Sie brauchen keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Haben Sie aber noch weitere Einkünfte, kann hieraus eine Abgabepflicht resultieren. Und selbst wenn Sie neben dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte erzielen, kann Sie in bestimmten Konstellationen trotzdem eine Abgabepflicht treffen.
Für Selbständige und Gewerbetreibende ist die Befreiung von der Abgabepflicht eher die Ausnahme. Einkünfte aus Kapitalvermögen brauchen z.B. nur dann nicht erklärt zu werden, wenn bereits ein Steuerabzug durch die auszahlende Stelle vorgenommen wurde oder eine Freistellung existiert. Selbst für Rentner und Pensionäre kann sich - je nach Höhe der Bezüge - eine Abgabepflicht ergeben.