Infografiken
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09/2024

Welche Lohnsteuerklasse wird bei Ihrer Lohnabrechnung angewendet?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

als Arbeitnehmer zahlen Sie unterjährig auf Ihren Arbeitslohn Steuern, deren Höhe sich nach Ihrer Lohnsteuerklasse richtet. Die Verwendung von Steuerklassen ist nötig, da abhängig von der persönlichen Situation verschiedene Pauschalen und Freibeträge bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wird Ihre gezahlte Lohnsteuer wie eine Steuervorauszahlung verwendet und auf die ermittelte Einkommensteuer angerechnet. Deshalb ist die Höhe Ihres Nettolohns unterjährig auch nur vorläufig. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen, wobei die Vergabe der Steuerklassen I bis V von Ihrer familiären Situation abhängt. Lediglich die Steuerklasse VI wird ab dem zweiten Arbeitsverhältnis automatisch vergeben. 

Insbesondere verheiratete und verpartnerte Paare stellen sich die Frage, welche Steuerklassenkombination am günstigsten für sie ist. Entscheidend sind hier die persönlichen Verhältnisse und die Präferenz, ob man lieber unterjährig einen höheren Steuerabzug haben und mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung bekommen möchte oder umgekehrt. Die Kombinationsmöglichkeiten für Paare sollen ab 2030 reduziert werden, indem die Steuerklassen III und V abgeschafft werden.

Welche Lohnsteuerklasse wird bei Ihrer Lohnabrechnung angewendet?
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