Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
bei den Krisen der letzten Jahre hat sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument gegen den Personalabbau erwiesen. Auch derzeit setzen noch viele Unternehmen auf Kurzarbeit. Daher hat die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld (KUG) bis Ende 2025 auf 24 Monate verdoppelt. Damit will sie den Unternehmen und deren Beschäftigten mehr Planungssicherheit bieten.
Damit Sie Anspruch auf KUG haben, muss in Ihrem Unternehmen seither wieder aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses ein vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Ferner muss mindestens ein Drittel Ihrer Mitarbeiter von einer Arbeitszeitreduktion und einer daraus resultierenden mehr als zehnprozentigen Minderung des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Und besonders wichtig: Sie müssen den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur anzeigen, bevor Sie den Antrag auf KUG stellen können.