Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
der gesetzliche Mindestlohn wird mindestens alle zwei Jahre angepasst und beträgt seit dem 01.01.2025 pro Arbeitsstunde 12,82 €. Die Lohnzahlungen an Ihre Arbeitnehmer stehen bei jeder Mindestlohnanpassung auf dem Prüfstand. Oft schleichen sich bei der Berechnung Fehler ein, weil bestimmte Zahlungen nicht einbezogen werden dürfen.
Eine falsche Berechnung führt zu hohen Lohnnachzahlungen und Nachzahlungen an die Sozialversicherung. Zudem können Ihnen Bußgelder bis zu 500.000 € drohen. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, können die Arbeitnehmer die Differenz nachfordern. Und Sie sind sogar dann haftbar, wenn von Ihnen beauftragte Subunternehmen den Mindestlohn nicht zahlen.
Darüber hinaus haben Sie als Arbeitgeber detaillierte Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte und für Tätigkeiten in bestimmten Branchen. Hier sind die Arbeitszeiten genau zu erfassen und die Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufzubewahren.