Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem privaten Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sind seit dem 01.01.2022 von der Einkommensteuer befreit. Dabei hängt die Befreiung nicht von der Verwendung des erzeugten Stroms ab. Das Steuerprivileg gilt allerdings nur für solche Anlagen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen - insbesondere bezüglich ihrer Leistung. Hier gibt es zum 01.01.2025 wiederum eine neue Anpassung.
Erfüllt Ihre Photovoltaikanlage diese Voraussetzungen, können Sie sich nicht nur über die Steuerfreiheit Ihrer Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb der Anlage freuen. Sie müssen dann auch keine Gewinnermittlung (mehr) vornehmen. Im Gegenzug wirken sich die meisten Ausgaben rund um Ihre Anlage (z.B. Versicherungen) jedoch auch nicht mehr steuermindernd aus.