Infografiken
|
12/2024

Müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben rund um Ihre private Photovoltaikanlage versteuern?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem privaten Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sind seit dem 01.01.2022 von der Einkommensteuer befreit. Dabei hängt die Befreiung nicht von der Verwendung des erzeugten Stroms ab. Das Steuerprivileg gilt allerdings nur für solche Anlagen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen - insbesondere bezüglich ihrer Leistung. Hier gibt es zum 01.01.2025 wiederum eine neue Anpassung. 

Erfüllt Ihre Photovoltaikanlage diese Voraussetzungen, können Sie sich nicht nur über die Steuerfreiheit Ihrer Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb der Anlage freuen. Sie müssen dann auch keine Gewinnermittlung (mehr) vornehmen. Im Gegenzug wirken sich die meisten Ausgaben rund um Ihre Anlage (z.B. Versicherungen) jedoch auch nicht mehr steuermindernd aus.

Müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben rund um Ihre private Photovoltaikanlage versteuern?
Format: PDF
Dateigröße: 583,26 KB
Datei herunterladen

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Google Tag Manager, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise