Lebenslanges Lernen ist in vielen Berufsfeldern unerlässlich geworden, um den Anschluss halten zu können. Es ist auch nicht selten, sich über Fortbildungen weitere Tätigkeitsfelder zu erschließen oder eine komplett neue Berufsausbildung zu beginnen. Oft werden entsprechende Maßnahmen zumindest teilweise vom Arbeitgeber oder vom Staat gefördert (Stichwort: Meister-BAföG oder Bildungsgutschein). Ihre Aus- und Fortbildung - ob Erst- oder Zusatzstudium, IHK-Fortbildung, Sprachkurs oder bloß Materialien zum Selbststudium - verursacht Kosten, und das nicht zu knapp. Die gute Nachricht: Viele dieser Aufwendungen können Sie bei der Einkommensteuer geltend machen. Zumindest dann, wenn Sie dem Finanzamt eine berufliche Veranlassung nachweisen können. Allerdings müssen Sie auch einige Fallstricke beachten: Beim Abzug der Kosten eines Erststudiums sowie bei Fortbildungen im Ausland gibt es Besonderheiten und Fortbildungskosten, die durch den Arbeitgeber übernommen wurden, können Sie nicht noch einmal als Werbungskosten geltend machen.
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12/2020
Welche Kosten für Ihre Aus- und Fortbildung können Sie steuerlich geltend machen?
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