Anfangs noch als Spielgeld belächelt, haben digitale Zahlungsmittel - sog. Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Tether oder Ripple - längst ihren Siegeszug angetreten und sind zu einer begehrten und zugleich hoch spekulativen Investitionsmöglichkeit geworden. Schwankungen von 30 % und mehr sind keine Seltenheit - hier heißt es für den Anleger, die Nerven zu bewahren. Viele Währungen weisen aber immer noch klare Wachstumstendenzen auf. Steuerlich werden Bitcoin & Co. weder als Kapitalanlage (wie z.B. Aktien) noch als Währung im Sinne eines offiziellen Zahlungsmittels betrachtet, sondern als Wirtschaftsgut (wie z.B. Edelmetalle). Dies führt dazu, dass Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei bleiben, wenn man gewisse Haltefristen beachtet. Allerdings können Investitionsformen wie das sog. Lending oder Staking die steuerliche Behandlung auch wieder verkomplizieren. Außerdem steht die Frage im Raum, ob ein allzu schwungvoller Kryptohandel oder das sog. Mining zu einer Einstufung als gewerbliche Tätigkeit führen kann. In diesem Fall würden nämlich alle Gewinne komplett steuerpflichtig werden und möglicherweise fiele auch Gewerbesteuer an. Darüber hinaus sind bei Kryptowährungen besondere Aufbewahrungspflichten zu beachten.
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03/2025
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