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06/2023

Vom Influencer zum Insolvenzer

„Ich werde einfach Influencer!“ …und lebe von den Einnahmen, Werbeverträgen und Geschenken, die ich auf meine Kanäle angeboten bekomme. Coole Sache! Wenn ihr euer Hobby damit zum Beruf machen könnt – dann los! Was ihr aber bedenken solltet ist: Dass es sich in der Regel um Einnahmen aus Gewerbebetrieb handelt.

Was bedeutet das für euch? Ihr müsst ein Gewerbe anmelden und auch einige Steuerpflichten erfüllen, die ihr vorher nicht hattet.

Denn Influencer generieren über die sozialen Medien Einnahmen – darauf können Einkommensteuer, Gewerbesteuer als auch Umsatzsteuer für dich anfallen.

Warum das ganze? Das Entgelt, das Unternehmen an Influencer zahlen, liegt entweder in Form von Geld als Betriebseinnahmen vor, welche als solche zu versteuern ist oder als Sacheinnahme.

Bei Sacheinnahmen kann es sich um Waren und Leistungen, z. B. Gutscheine, Dienstleistungen oder oder auch Reisen handeln.

Oft können Influencer die Ware, die ihnen für die Bewerbung überlassen werden, behalten. Werden diese Waren oder Reisen ganz oder teilweise privat genutzt, handelt es sich dabei um Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, die gewinnerhöhend zu erfassen sind.

Keine steuerlichen Auswirkungen haben die Sachzuwendungen, wenn zum Beispiel das auftraggebende Unternehmen die Ware pauschal mit 30 % versteuert, das geht bis maximal 10.000 € pro Jahr. Die Zuwendung wieder an das Unternehmen zurückgeschickt wird. Es sich bei der Sachzuwendung um Streuartikel mit einem Wert von bis zu 10 € handelt, oder die Sache verlost wird.

Betriebsausgaben können bei Influencer sein: die Video- und Tonausrüstung, das Webhosting, die Steuerberatungskosten, Make-up-Kosten, Reisekosten, und viele andere Dinge mehr.

Da die einzelnen Sachverhalte sehr komplex sind und wenn du nicht vom Influencer in der Insolvenz landen möchtest, wende dich gerne an die wetreu.

Wir stellen sicher, dass alles richtig gemacht wird und du keine unangenehme Überraschung bekommst.

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