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Des Pudels Kern
Haustiere und Steuern
In deutschen Haushalten leben ca. 12 Millionen Hunde. So schön das Zusammenleben mit unseren geliebten Vierbeinern aber auch ist, kann es schnell viel Geld kosten. Einige dieser Kosten kannst Du in der Steuererklärung angeben. Welche das sind, erkläre ich Dir jetzt.
Los geht's mit den Anschaffungskosten: der Familienhund kann steuerlich leider nicht geltend gemacht werden. Anders sieht es aus bei Hütehunden, Polizeihunden oder Spürhunden, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Diese Kosten können als Werbungskosten oder auch als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Assistenzhunde zum Beispiel. Ein Blindenhund kann steuerlich geltend gemacht werden solange die Krankenkasse diese Kosten nicht übernommen hat. Eine Doppelförderung ist hier nicht möglich. Die Kosten für Futter, Spielzeug und Ausstattung Deines Hundes kannst Du auch absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Du Deinen Hund beruflich nutzt. Natürlich gibt es auch die Hundesteuer und die Hundehaftpflichtversicherung. Hast Du einen privaten Familienhund, musst Du diese Beiträge zahlen. Eine Sonderstellung haben die sogenannten Gebrauchshunde. Zum Beispiel der Blindenhund, die von der Steuer befreit sind.
Sicherlich hast Du auch schon mal vom Gassi-Service gehört. Dieser Hohl- und Bringdienst kann als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Dir eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und Du diese Rechnung auch überwiesen hast. Du kannst auch eine Urlaubsbetreuung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist aber dass der Hund in Deinem eigenen Haushalt betreut wird. Bringst Du den Hund in eine Hundepension ist das steuerlich nicht absetzbar.
Machen wir weiter mit dem Thema Hundefriseur. Fellpflege ist ein notwendiges Übel bei Hunden, egal ob langes Fell oder kurzes Fell: Die Kosten, die für den Hundefriseur anfallen, kannst du steuerlich absetzen. Es kommt aber drauf an wo der Friseur tätig wird. Gehst Du mit dem Hund zum Hundefriseur in seinen Salon, sind die Kosten nicht absetzbar. Kommt der Hundefriseur zu Dir nach Hause und frisiert Dein Hund in Deinen eigenen vier Wänden, kannst Du die Kosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Rechnung und dass Du den Rechnungsbetrag überweist. Mein Tipp also an Dich: lade den Friseur zu Dir nach Hause ein und lass Dein Hund in Deinen eigenen vier Wänden neu frisieren.
Hast du weitere Fragen zum Thema Haustier und Steuern? Dann melde dich bei uns und wir von der wetreu helfen Dir gerne weiter.