Beachten Sie | Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen enthält das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.12.2024 weitere Erläuterungen. Die bei einem Maßnahmenbeginn in den Jahren 2023 oder 2024 zu verwendenden Musterbescheinigungen werden, so das Bundesfinanzministerium, weiterhin im Word-Format bereitgestellt.
Quelle | BMF-Schreiben vom 23.12.2024, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 246423