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12/2012

Bilanzziele und steuerliche Auswirkungen

In jüngster Zeit ist der Umfang an fremdfinanzierten Investitionen in der Landwirtschaft stark angestiegen. Die Investitionen in Landkauf, Nachwachsende Rohstoffe, regenerative Energien, aber auch in die klassischen Felder der Landund Forstwirtschaft, nämlich die Veredelung und den Marktfruchtbau, nehmen immer größere Volumen und längere Laufzeiten in Anspruch. Dabei wird über alternative Finanzierungsformen nachgedacht.

Grundsätzlich wird in der Landwirtschaft sehr viel mit der klassischen Festsatzfinanzierung gearbeitet. Hierbei handelt es sich um die Aufnahme eines Bankdarlehens, das in der Regel laufzeitkongurent zur Nutzungsdauer des investierten Wirtschaftsgutes steht. Diese Vorgehensweise ist nach wie vor schlüssig, beinhaltet aber auch einen Verzicht auf die Chance, zukünftig an günstiger Zinsentwicklung zu partizipieren. 

Mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages erfolgt die Einigung über 

● Darlehenslaufzeit 

● Tilgungsmodalitäten 

● Zinssatz 

● Zinsbindung und 

● Bereitstellungsprovision 

Die Punkte „Darlehenslaufzeit“ und „Tilgungsmodalitäten“ werden auch als sogenanntes Liquiditätsmanagement bezeichnet, während die Aspekte Zinssatz und Zinsbindung im Wesentlichen als Zinsmanagement bezeichnet werden. 

Auch bei Finanzierungen in der Land- und Forstwirtschaft haben Zinsderivate Einzug gehalten. Zinsderivate ermöglichen nämlich die Trennung von Liquiditätsmanagement auf der einen Seite und Zinsmanagement auf der anderen Seite. Mit Zinsderivaten kann das Zinsrisiko gesteuert werden. Hierzu sind allerdings eine Beobachtung und Analyse der Geld- und Kapitalmärkte erforderlich. Aus dieser Analyse heraus kann man sich eine Zinsmeinung bilden, aus der man in beratender Abstimmung mit seiner Hausbank das geeignete Zinssicherungsinstrument zu wählen hat. 

In diesem Artikel soll auf die bilanzielle und steuerliche Wirkung des Zinsswaps eingegangen werden. Der Zinsswap ist dabei ein anerkanntes Zinsderivat.

Zinsswap – ein Zinsderivat

Ein Zinsswap ist ein Zinsderivat, bei dem zwei Vertragspartner vereinbaren, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz. Der variable Zinssatz orientiert sich an den üblichen Referenzzinssätzen des Interbankengeschäfts, in der Regel dem Euribor-Zinssatz. Zinsswaps werden zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Struktur des Zinsswaps

Zinsswaps sind sogenannte Overthe-Counter-Geschäfte: Sie sind nicht, wie zum Beispiel Futures, genormt, sondern werden zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt. Beim Swap verpflichten sich beide Vertragsparteien, jeweils entweder einen fixen oder einen variablen Zinssatz auf einen bestimmten Nennwert an die jeweils andere Vertragspartei zu zahlen. Es ist möglich, dass die Nennwerte der Parteien nicht übereinstimmen. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, werden häufig nicht die kompletten Zinszahlungen getauscht. Stattdessen wird nur die Differenz zwischen den beiden Zinssätzen gezahlt. Dieses wird als Netting bezeichnet.

 Als geläufigste Form des Swaps wird ein variabler Zinssatz gegen einen fixen Zinssatz getauscht. Während der variable Zinssatz sich an Indizes wie zum Beispiel dem Dreimonats-Euribor orientiert und sich über die Laufzeit des Swaps ändert, bleibt der fixe Zinssatz über die Laufzeitfest. Dabei wird der fixe Zinssatz so gewählt, dass der Marktwert des Swaps zu Beginn null ist. Ändert sich der variable Zinssatz, wird der zu zahlende variable Zinsbetrag nicht täglich angepasst. Dies geschieht nur an bestimmten Terminen. An diesen Fixing-Terminen wird der variable Zinssatz an den zugrunde liegenden Index-Zinssatz angepasst beziehungsweise gefixt. Für den Zeitraum bis zum nächsten Fixing wird dann von dem variabel zahlenden Vertragspartner, der aus diesem Zinssatz errechnete Zins gezahlt.

Um sich wegen steigender Zinsen abzusichern, geht Landwirt A zum Beispiel mit einer Großbank ebenfalls ein Swapgeschäft über 1 Mio. € ein. Landwirt A verpflichtet sich, während der Laufzeit des Swaps einen fixen festgelegten Zinssatz an die Großbank zu zahlen, und erhält im Gegenzug dafür eine variable Zinszahlung von der Großbank. Mit dieser bezahlt er dann die variablen Zinsen des Darlehens bei der Hausbank.

Steigen die Zinsen, steigt der Zinssatz des Darlehens. Gleichzeitig steigt auch der Zinsbetrag, den der Landwirt aus dem Swap erhält. Sinken die Zinsen, sinken sowohl der Zinssatz des Darlehens als auch der Zinsbetrag, welcher aus dem Swap fließt. Unabhängig davon zahlt Landwirt A immer den fixen Zinsbetrag an die Großbank. Somit hat sich Landwirt A gegen steigende, aber auch gegen fallende Zinsen abgesichert, wobei dem Unternehmen durch fallende Zinsen ein vermeintlicher Vorteil entgangen ist. 

Die Chancen und Risiken 

Der Landwirt hat sich durch das Swapgeschäft das heute niedrige Zinsniveau langfristig gesichert. Swapgeschäfte werden auch über sehr lange Zeiträume, zum Beispiel 20 bis 30 Jahre, abgeschlossen. Liquiditätsmanagement und Zinsmanagement wurden voneinander getrennt. Bei vorzeitiger Tilgung des zugrunde liegenden Darlehens entstehen in der Regel keine Vorfälligkeitsgebühren. DesWeiteren entstehen mit dem Swapabschluss keine Kosten. 

Die Risiken des Swapgeschäfts liegen darin, dass man sich das heutige Zinsniveau gesichert und damit aber auch die Chance aufgegeben hat, an künftig eventuell niedrigeren beziehungsweise sinkenden Zinsen zu partizipieren, wobei dieses Risiko auch bei einer klassischen Festzinsfinanzierung gegeben ist. 

Das Hauptrisiko des Swaps ist, dass bei einem Absinken der langfristigen Zinsen ein Wertverfall des Swaps entsteht. Der Swap entwickelt dann einen negativen Marktwert, da ein fremder Dritter nicht mehr bereit wäre, das Swapgeschäft zu übernehmen, da er sich am Markt zu günstigeren langfristigen Festzinsen finanzieren könnte.

Bilanzziele und steuerliche Behandlung 

Wie oben ausgeführt, hängt das Swapgeschäft eng mit Finanzierungsfragenund Schuldzinsenabzug zusammen. Aus diesem Grunde sind auch steuerliche und bilanzielle Fragen im Zusammenhang mit einer Swapfinanzierung betroffen. Zu Fragen der Bilanzierung ist ein Blick in das Handelsgesetzbuch (HGB) erforderlich. 

Die Regelungen des Handelsgesetzbuches gelten auch für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte, denn Land- und Forstwirte, die nach § 141 AO buchführungspflichtig sind, haben die Vorschriften der §§ 238, 240 bis 242 und 243 bis 256 HGB sinngemäß zu beachten und ihren Jahresabschluss auch unter Beachtung dieser Vorschriften aufzustellen. 

Das deutsche Handelsgesetz kennt in diesen Vorschriften keine spezifischen Bilanzierungund Bewertungsvorschriften für Zinsderivate (Swaps). Neben dem Anschaffungskostenprinzip (§ 253 (1) HGB), dem Realisationsprinzip (§ 252 (1) Nr.4HGB) und dem Grundsatz der stichtagsbezogenen Einzelbewertung (§ 252 (1) Nr. 3 HGB) ist jeder Bilanzierende auf allgemeine Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung angewiesen, die speziell für die vorliegenden Swapgeschäfte ausgelegtwerden können und müssen. 

Diese Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind wiederum stark beeinflusst durch die Bilanzierungspraxis sowie die handelsrechtliche Kommentierung einschließlich der Stellungnahmen und Verlautbarungen von bestimmten berufsständischen Organisationen (zum Beispiel Bankenfachausschuss beim Institut der Wirtschaftsprüfer, IdW). 

Die Bilanzierung richtet sich allgemein danach, ob bei Vertragsabschluss für das Swapgeschäft Anschaffungskosten angefallen sind oder nicht. Wie ausgeführt, fallen für den Abschluss eines Swapgeschäfts in der Regel keine Gebühren und Kosten an; somit liegen keine Anschaffungskosten vor. Es kommt aus diesem Grunde weder zu Aktivierung noch zu Passivierung in der Bilanz. 

Während der Laufzeit eines Swaps kann sich – wie bereits ausgeführt – der Marktwert des Swaps negativ entwickeln. Dieses ist der Fall, wenn der langfristige Zinssatz am Markt unterhalb des vereinbarten Festzinssatzes des Swaps liegt. 

Würde der Swap in diesem Moment aufgelöst werden, entstünde dem Landwirt ein Verlust. Da der Verlust aber spätestens am Ende realisiert wird und vorher lediglich eine Rechengröße auf dem Papier ist, ist der Verlust noch nicht realisiert und gilt als ein Verlust aus schwebenden Geschäften, der weder bilanziell noch steuerlich berücksichtigt wird. Ein Swap kann vor Laufzeitende verkauft werden. Insbesondere, wenn sich die Marktbedingungen ungünstig entwickeln, kann der Anreiz bestehen, den Swap vorzeitig aufzulösen oder zu verkaufen. Dabei ist an die Gegenpartei, also den Übernehmer des Swapgeschäfts, eine Ausgleichszahlung in Höhe des aktuellen Marktwerts zu leisten. Damit ist es der Gegenpartei möglich, zu denselben Konditionen einen neuen Swap abzuschließen. Die Ausgleichszahlungen in Höhe des Marktwertes sind von beiden Parteien sofort in voller Höhe erfolgswirksam zu buchen. 

Wurden Drohverlustrückstellungen gebildet, so sind diese zunächst zu verrechnen und nur der Restbetrag ertragswirksam aufzulösen.

Fazit

Im Ergebnis ist das Swapgeschäft ein Finanzierungsgeschäft, das mit in die Finanzierungspraxis des Landwirtes aufgenommen werden sollte. Es hilft, die gegenwärtig niedrigen Zinsen langfristig zu sichern. Weder bilanziell noch steuerlich bestehen große Geheimnisse. Der Regelfall wird sein, dass das Swapgeschäft in der Bilanz des Landwirtes nicht auftaucht, da keine Anschaffungskosten für den Swap geleistet werden. Lediglich die zu Finanzierungszwecken aufgenommene Verbindlichkeit erscheint in der Bilanz. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist je nach Abrechnungsverfahren (Ausgleichszahlung aller Beträge in voller nomineller Höhe oder Netting-Verfahren) ein saldierter Zinsaufwand als gewinnmindernder Aufwand auszuweisen. Steuerlich gesehen bestehen keine Besonderheiten. 

Die Nettozinsaufwendungen aus dem saldierten Swapgeschäft, sofern keine steuerlichen Besonderheiten in Hinblick auf den Schuldzinsabzug gelten, sind beim Landwirt in voller Höhe als schuldzinsenabzugsfähig.

Autor Stefan Heins
wetreu LBB

Bauernblatt 12/2012
Format: PDF
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